Angaben zur EU-Taxonomie-Verordnung
Hintergrundinformationen
Im Rahmen des European Green Deal zur Erreichung von Klimaneutralität in der Europäischen Union bis zum Jahr 2050 wurde die EU-Taxonomie-Verordnung als Instrument zur Klassifikation ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten verabschiedet. Die EU-Taxonomie-Verordnung ist ein Schlüsselelement des Aktionsplans der Europäischen Kommission zur Umlenkung der Kapitalströme auf eine nachhaltigere Wirtschaft. Durch die Verordnung werden vordefinierte Wirtschaftsaktivtäten hinsichtlich ihres Beitrags zur Verwirklichung der sechs Umweltziele der Europäischen Kommission einheitlich bewertet, mit dem Ziel, eine bessere Vergleichbarkeit der Unternehmen zu erreichen.
In diesem Abschnitt wird der Anteil des Konzern-Umsatzes, der Investitionsausgaben (Capex) und der Betriebsausgaben (Opex) für den Berichtszeitraum 2022 dargestellt, die mit den ersten beiden Umweltzielen der Europäischen Kommission (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) in Verbindung stehen und gemäß Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung sowie Artikel 10 (2) des delegierten Rechtsakts taxonomiefähig beziehungsweise taxonomiekonform sind. Bei Fraport tragen alle taxonomiefähigen beziehungsweise taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten zum Umweltziel Klimaschutz bei.
Definitionen
Eine taxonomiefähige Wirtschaftsaktivität gilt als solche, wenn sie in den delegierten Rechtsakten zu den Klimazielen (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) beschrieben ist, unabhängig davon, ob diese Wirtschaftstätigkeit ein oder alle der in den delegierten Rechtsakten festgelegten technischen Bewertungskriterien erfüllt. Im Umkehrschluss sind alle nicht in den delegierten Rechtsakten beschriebenen Wirtschaftsaktivtäten nicht taxonomiefähig.
Eine taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeit ist eine taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeit, die alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt:
- Die Wirtschaftstätigkeit trägt wesentlich zu einem oder mehreren der Umweltziele bei.
- Sie beeinträchtigt nicht erheblich eines der weiteren Umweltziele (DNSH).
- Sie wird unter Einhaltung des Mindestschutzes durchgeführt.
Umsatz Kennzahl
Der Anteil des taxonomiefähigen Konzern-Umsatzes wurde als der Teil des Nettoumsatzes berechnet, der aus Produkten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten stammt (Zähler), geteilt durch den Nettoumsatz (Nenner; der Nenner entspricht den Konzern-Umsatzerlösen; siehe auch Konzern-Anhang Tz. 5 Umsatzerlöse).
Fraport hat Umsatzerlöse aus Produkten und Dienstleistungen, die mit taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten im Bereich der Vermietung von Gebäuden verbunden sind. Dies betrifft die Aktivität „7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden“. Zusätzlich erzielt Fraport taxonomiefähige Umsatzerlöse durch die Weiterverrechnung der Kosten für das Passagier-Transport-System innerhalb der Flughafenentgelte. Dies fällt unter die Wirtschaftsaktivität „6.3 Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr“. Die Umsatzerlöse des Passagier-Transport-Systems werden im Segment Aviation erzielt. Die Umsatzerlöse aus der Vermietung von Gebäuden spiegeln sich hauptsächlich im Umsatz des Segments Retail & Real Estate und im Umsatz des Segments International Activities & Services wider.
Taxonomiekonform sind die auf das Passagier-Transport-System entfallenden Umsatzerlöse. Umsatzerlöse im Bereich der Vermietung von Gebäuden sind nicht taxonomiekonform, da die relevanten Gebäude nicht die technischen Bewertungskriterien erfüllen.
Investitionsausgaben (Capex-)Kennzahl
Die Capex-Kennzahl, die den Anteil der taxonomiefähigen Investitionsabgaben angibt, ist als Verhältnis der nach der EU-Taxonomie-Verordnung anrechenbaren Investitionen (Zähler) geteilt durch die Gesamtinvestitionen (Nenner) definiert.
Die Gesamtinvestitionen umfassen die Zugänge zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten während des Geschäftsjahres. Dies umfasst den Zugang von Sachanlagen (IAS 16), immateriellen Anlagewerten (IAS 38), Nutzungsrechten (IFRS 16) und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien (IAS 40; siehe auch Abschnitt „Zugänge zum Anlagevermögen“ sowie Konzern-Anhang Tz. 20 Sachanlagen).
Bei Fraport setzt sich der Zähler aus den folgenden Kategorien für taxonomiefähige Investitionsausgaben zusammen:
- Investitionen, die sich auf Vermögenswerte oder Prozesse beziehen, die mit taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind (Buchstabe a) des Annex I zum delegierten Rechtsakt zu Artikel 8)
- Investitionen, die sich auf einzelne Maßnahmen beziehen, durch die die Zieltätigkeiten kohlenstoffarm ausgeführt werden oder der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt wird (Buchstabe c) des Annex I zum delegierten Rechtsakt zu Artikel 8)
Investitionen, die sich auf Vermögenswerte oder Prozesse beziehen, die mit taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind (Buchstabe a), sind insbesondere der Wirtschaftsaktivität „6.3 Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr“ zuzuordnen. Da die Wirtschaftstätigkeit beziehungsweise der Betrieb des Passagier Transport Systems ohne die entsprechende Schieneninfrastruktur beziehungsweise ohne die Stationen nicht ausgeübt werden kann, sehen wir die in diesem Zusammenhang stehenden Investitionsausgaben entsprechend als mit der Wirtschaftstätigkeit 6.3 verbunden an. Darüber hinaus wurden außerdem die nachfolgenden taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten identifiziert:
- 4.1. Stromerzeugung mittels Fotovoltaiktechnologie
- 6.17. CO2-arme Flughafeninfrastruktur
- 7.1 Neubau
- 7.2 Renovierung bestehender Gebäude
- 7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten
- 7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen)
- 7.5 Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Um eine Doppelzählung bei der Berechnung der Capex Kennzahl zu vermeiden, wurden Investitionsmaßnahmen, die bereits unter Buchstabe a) berücksichtigt wurden, nur einmal berücksichtigt.
Nach einer Prüfung der technischen Bewertungskriterien, DNSH-Kriterien sowie Mindestschutzanforderungen verbleiben taxonomiekonforme Investitionsabgaben, unter den nachfolgenden Wirtschaftsaktivitäten:
- 4.1. Stromerzeugung mittels Fotovoltaiktechnologie
- 6.3 Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr
- 6.17. CO2-arme Flughafeninfrastruktur
- 7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen)
- 7.5 Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Betriebsausgaben (Opex-)Kennzahl
Für die Ermittlung des Verhältnisses der Betriebsausgaben (Opex-Kennzahl) werden die nach der EU-Taxonomie-Verordnung taxonomiefähigen Betriebsausgaben (Zähler) in Bezug zu den Betriebsausgaben (Nenner) gesetzt.
Die Betriebsausgaben gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung umfassen, direkte, nicht kapitalisierte Kosten, die sich auf Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur sowie sämtliche anderen direkten Ausgaben im Zusammenhang mit der täglichen Wartung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens durch das Unternehmen oder Dritte beziehen, an die Tätigkeiten ausgelagert werden, die notwendig sind, um die kontinuierliche und effektive Funktionsfähigkeit dieser Vermögenswerte sicherzustellen.
Damit unterscheidet sich die Definition für Betriebsausgaben gemäß EU-Taxonomie-Verordnung deutlich von der Definition der operativen Aufwendungen, die im übrigen Lagebericht verwendet werden (siehe Kapitel „Glossar“). So sind beispielsweise keine Aufwendungen für Versorgungsleistungen, wie Energieaufwendungen in der Definition gemäß EU-Taxonomie-Verordnung enthalten. Die Ermittlung der Betriebsausgaben (Nenner) gemäß EU-Taxonomie-Verordnung erfolgt ausgehend von der Gewinn- und Verlustrechnung und beinhaltet im Wesentlichen Instandhaltungsaufwendungen sowie sonstige betriebliche Aufwendungen für Mieten und Leasing. Der taxonomiefähige Anteil im Geschäftsjahr 2022 resultiert aus Instandhaltungsaufwendungen für das Passagier-Transport-System sowie Instandhaltungsaufwendungen für vermietete Gebäude. Taxonomiekonform sind davon, analog zu den Umsatzerlösen, die Instandhaltungsaufwendungen für das Passagier-Transport-System.
Beurteilung der Taxonomiekonformität
Wesentlicher Beitrag zum Umweltziel Klimaschutz
Im Folgenden wird erläutert, inwiefern die genannten Wirtschaftsaktivitäten die Kriterien für den wesentlichen Beitrag erfüllen.
- Die Fotovoltaikanlage zählt zur Wirtschaftsaktivität „4.1. Stromerzeugung mittels Fotovoltaik-Technologie“, da sich die Anlage freistehend an der Startbahn West befindet und in Abgrenzung zu „7.6. Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien“ nicht mit einem bestehenden Gebäude verbunden ist.
- Das Passagier-Transport-System fällt unter die Wirtschaftsaktivität „6.3 Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr“. Der wesentliche Beitrag wird durch das Kriterium (a) erfüllt, da das Passagier-Transport-System keine direkten CO2-Abgasemissionen verursacht. Gleiches gilt auch für Investitionen in das Passagier-Transport-System im Zusammenhang mit dem Ausbau von Terminal 3.
- Unter die Wirtschaftsaktivität „6.17. CO2-arme Flughafeninfrastruktur“ fallen unter (b) 400-Hz-Anlagen die Flugzeuge mit Bodenstrom versorgen. Da die Bodenstromversorgung und die Versorgung mit vorkonditionierter Luft in der Regel durch zwei verschiedene Anlagen erfolgen, ordnen wir die Anlagen, die der Bodenstromversorgung dienen, wie z.B. 400-Hz-Anlagen, der Wirtschaftsaktivität 6.17 zu.
- Die Ladestationen für den Ausbau der Elektromobilität fallen unter die Wirtschaftsaktivität „7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen)“. Da der wesentliche Beitrag durch die „Installation, Wartung oder Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge“ definiert ist, ist er auch hier als erfüllt zu sehen.
- Der Austausch und die Modernisierung der Technikzentralen (vorwiegend in den bestehenden Terminals 1 und 2 in Frankfurt) fällt unter die Wirtschaftsaktivität „7.5 Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“. Der wesentliche Beitrag ist durch die Einzelmaßnahme (b) „Installation, Wartung und Reparatur von Systemen zur Gebäudeautomatisierung und -steuerung, Systemen für Gebäudeenergiemanagement, Beleuchtungssteuerungs- und Energiemanagementsystemen“ erfüllt. Auch die Installation von intelligenten Zählern fällt unter die Wirtschaftsaktivität 7.5 unter (c) sowie die Installation von Fassaden- und Dachelementen mit Sonnenschutz- oder Sonnenregulierungsfunktion unter (d).
Für die taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten 7.1, 7.2 und 7.7 konnte der wesentliche Beitrag nicht nachgewiesen werden. Dies liegt unter anderem an nicht vorliegender Energieausweise der Klasse A.
Keine erhebliche Beeinträchtigung der anderen Umweltziele – DNSH-Kriterien
Die Vermeidung einer erheblichen Beeinträchtigung des Umweltziels 2) Anpassung an den Klimawandel wird für alle relevanten Wirtschaftsaktivitäten durch eine Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung gemäß Anlage A des Annex I zum Klimaschutz Rechnung getragen. In dieser sind Kriterien und der Umfang einer solchen Analyse definiert. Es wurden zudem verschiedene chronische und akute Klimarisiken festgelegt, die für die Standorte der taxonomiefähigen Aktivitäten bewertet werden müssen.
Zur Beurteilung der Klimarisiken wurden diese zunächst hinsichtlich ihrer Eintrittsmöglichkeit geprüft und bewertet. Für die verbleibenden Risiken greift Fraport auf die „Location Risk Intelligence Plattform“ der Munich Re zurück. In diesem wird ein Standort oder Portfolio hinsichtlich verschiedener Klimagefahren analysiert. Da in diesem Jahr die potenziell taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten ausschließlich bei der Fraport AG identifiziert wurden, beschränkt sich die Analyse auf den Standort Frankfurt. Um die möglichen Auswirkungen des Klimawandels abzubilden, werden die verschiedenen Klimaprojektionsszenarien (RCP-Szenarien) 2.6, 4.5 und 8.5 für die Projektionsjahre 2030, 2050 und 2100 ausgewertet. Diese sind für Wirtschaftsaktivitäten mit einer Lebensdauer von über zehn Jahren notwendig. Da mit den Szenarien 2.6 und 8.5 das „Best und Worst Case“-Szenario abgedeckt wird und die übrigen RCP-Szenarien in dessen Bandbreite liegen, werden sie nicht erneut explizit analysiert. Für jedes identifizierte Risiko wurde auf Basis der zugrunde gelegten Szenarien eine Risikobeurteilung in Form eines Scorings vorgenommen. Der sogenannte „Overall Risk Score“ ist in vier Stufen von niedrig bis extrem unterteilt. Aus dem Report geht hervor, dass das Gesamtklimarisiko für den Standort Frankfurt auf Stufe 2 im „mittleren Bereich“ liegt. Damit wurde für den Standort Frankfurt kein Klimarisiko identifiziert, welches die taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten wesentlich beeinträchtigt.
Die Kriterien zur Ermittlung, ob die Umweltziele 3) Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen sowie 6) Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme beeinträchtigt werden, sind insbesondere bei Fotovoltaik- sowie 400-Hz-Anlagen relevant. Die Kriterien referenzieren im Wesentlichen auf Umweltverträglichkeitsprüfungen beziehungsweise vergleichbare Prüfungen die bereits als Voraussetzung für die Erlangung von Genehmigungen zum Bau und Betrieb der Anlagen untersucht wurden. Somit waren für die Erfüllung keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
Die Kriterien für das Umweltziel 4) Übergang zur Kreislaufwirtschaft sind zusätzlich zu den Fotovoltaik- sowie 400-Hz-Anlagen auch im Rahmen des Passagier-Transport-Systems relevant. Zur Einhaltung der Kriterien ist die Fraport AG bereits über die Regelungen der europäischen und deutschen Abfallgesetzgebung verpflichtet, insbesondere den § 6 des deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetzes und damit verbunden der Abfallhierarchie. Ferner ist beim Passagier-Transport-System und den 400-Hz-Anlagen auch das Umweltziel 5) Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung relevant. Für das Passagier-Transport-System sind die Kriterien unerheblich, da sich diese ausschließlich auf Straßenfahrzeuge der Klasse M beziehen. Das Passagier-Transport-System fällt nicht unter die Klasse M. Bei den 400-Hz-Anlagen wird Fraport bereits durch die deutsche Gesetzgebung, wie die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung sowie weitere generelle Arbeitsschutzverordnungen, zur Einhaltung der Kriterien verpflichtet.
Für die Wirtschaftsaktivitäten unter 7.4 und 7.5 sind für die weiteren Umweltziele 3) bis 6) keine DNSH-Kriterien definiert.
Erfüllung von Mindestschutzmaßnahmen
Im Rahmen des Mindestschutzes werden verschiedene Anforderungen hinsichtlich der Implementierung von Verfahren gestellt, welche sich unter anderem an den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie weiteren Regulierungsinitiativen orientieren. Die Erfüllung des geforderten Mindestschutzes ist dabei eine Voraussetzung, um eine Wirtschaftsaktivität als ökologisch nachhaltig und damit als taxonomiekonform zu klassifizieren. Zur Umsetzung und Sicherstellung des Mindestschutzes hat Fraport sich am Draft Report on Minimum Safeguards der Platform on Sustainable Finance vom 11. Juli 2022 orientiert. In diesem wurden die Themenfelder Menschenrechte, Korruption & Bestechung, Besteuerung sowie fairer Wettbewerb als Schwerpunkte gesetzt.
Bei der Beurteilung der Erfüllung des Mindestschutzes wurde beurteilt, ob für jedes der genannten Themenfelder angemessene Prozesse implementiert wurden, um negative Auswirkungen zu vermeiden. Weitergehend werden die Ergebnisse der jeweilig getroffenen Maßnahmen laufend untersucht, um festzustellen, ob die getroffenen Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen effektiv sind.
Für die Maßnahmen, die Fraport in den Themenfeldern Menschenrechte sowie Korruption & Bestechung implementiert hat, wird auf die Ausführungen innerhalb dieser nichtfinanziellen Erklärung unter „Geschäftsmodellspezifische Betrachtung der Lieferkette und Beschaffung“, „Achtung der Menschenrechte“ und „Bekämpfung von Korruption und Bestechung“ verwiesen.
Im Themenfeld „Besteuerung“ unterliegt Fraport den landestypischen Steuergesetzen und -regularien, dessen Umsetzung und Einhaltung durch die Steuerabteilung beziehungsweise Betriebs- und Abschlussprüfungen überwacht und sichergestellt wird. Im Bereich des Kartell- und Wettbewerbsrecht werden regelmäßige Compliance-Risikoanalysen und Mitarbeiterschulungen durchgeführt.
Meldebogen Umsatz |
||||||||||||||||||||
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag |
DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") |
|||||||||||||||||||
Code(s) |
Absoluter Umsatz |
Umsatzanteil |
Klimaschutz |
Anpassung an den Klimawandel |
Wasser- und Meeresressourcen |
Kreislaufwirtschaft |
Umwelt- |
Biologische Vielfalt und Ökosysteme |
Klimaschutz |
Anpassung an den Klimawandel |
Wasser- und Meeresressourcen |
Kreislaufwirtschaft |
Umwelt- |
Biologische Vielfalt und Ökosysteme |
Mindest- |
Taxonomiekonformer Umsatzanteil 2022 |
Taxonomiekonformer Umsatzanteil 2021 |
Kategorie (Ermöglichende Tätigkeiten) |
Kategorie | |
in Mio € |
% |
% |
% |
% |
% |
% |
% |
J/N |
J/N |
J/N |
J/N |
J/N |
J/N |
J/N |
% |
% |
E |
T | ||
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN |
||||||||||||||||||||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten |
||||||||||||||||||||
6.3 Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr |
6.3. |
25,10 |
0,79 |
100,00 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
J |
J |
J |
J |
J |
0,79 |
|||||
Umsatz ökologischer nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) |
25,10 |
0,79 |
100,00 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0,79 |
|||||||||||
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) |
||||||||||||||||||||
7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden |
7.7. |
605,40 |
18,95 |
|||||||||||||||||
Umsatz taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten |
605,40 |
18,95 |
||||||||||||||||||
Summe (A.1 + A.2) |
630,50 |
19,74 |
0,79 |
|||||||||||||||||
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN |
||||||||||||||||||||
Umsatz nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten |
2.563,90 |
80,26 |
||||||||||||||||||
Summe (A + B) |
3.194,40 |
100,00 |
0,79 |
Meldebogen Opex |
||||||||||||||||||||
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag |
DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") |
|||||||||||||||||||
Code(s) |
Absolute |
Anteil Betriebs- |
Klimaschutz |
Anpassung an den Klimawandel |
Wasser- und Meeresressourcen |
Kreislaufwirtschaft |
Umwelt- |
Biologische Vielfalt und Ökosysteme |
Klimaschutz |
Anpassung an den Klimawandel |
Wasser- und Meeresressourcen |
Kreislaufwirtschaft |
Umwelt- |
Biologische Vielfalt und Ökosysteme |
Mindest- |
Taxonomiekonformer Opex-Anteil 2022 |
Taxonomiekonformer Opex-Anteil 2021 |
Kategorie (Ermöglichende Tätigkeiten) |
Kategorie | |
in Mio € |
% |
% |
% |
% |
% |
% |
% |
J/N |
J/N |
J/N |
J/N |
J/N |
J/N |
J/N |
% |
% |
E |
T | ||
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN |
||||||||||||||||||||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten |
6.3. |
7,10 |
7,29 |
100,00 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
J |
J |
J |
J |
J |
7,29 |
|||||
6.3 Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr |
7,10 |
7,29 |
100,00 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
7,29 |
|||||||||||
Opex ökologischer nachhaltiger Tätigkeiten (taxonomiekonform) |
||||||||||||||||||||
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) |
7.7. |
28,40 |
29,16 |
|||||||||||||||||
7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden |
28,40 |
29,16 |
||||||||||||||||||
Opex taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) |
35,50 |
36,45 |
7,29 |
|||||||||||||||||
Summe (A.1 + A.2) |
||||||||||||||||||||
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN |
61,90 |
63,55 |
||||||||||||||||||
Opex nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten |
97,40 |
100,00 |
7,29 |
Meldebogen Investitionsausgaben (Capex) |
||||||||||||||||||||
Kriterien für einen wesentlichen Beitrag |
DNSH-Kriterien ("Keine erhebliche Beeinträchtigung") |
|||||||||||||||||||
Code(s) |
Absolute |
Anteil |
Klimaschutz |
Anpassung an den Klimawandel |
Wasser- und Meeresressourcen |
Kreislaufwirtschaft |
Umwelt- |
Biologische Vielfalt und Ökosysteme |
Klimaschutz |
Anpassung an den Klimawandel |
Wasser- und Meeresressourcen |
Kreislaufwirtschaft |
Umwelt- |
Biologische Vielfalt und Ökosysteme |
Mindest- |
Taxonomiekonformer Capex-Anteil 2022 |
Taxonomiekonformer Capex-Anteil 2021 |
Kategorie (Ermöglichende Tätigkeiten) |
Kategorie (Übergangs- | |
in Mio € |
% |
% |
% |
% |
% |
% |
% |
J/N |
J/N |
J/N |
J/N |
J/N |
J/N |
J/N |
% |
% |
E |
T | ||
A. TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN |
||||||||||||||||||||
A.1. Ökologisch nachhaltige Tätigkeiten |
||||||||||||||||||||
4.1. Stromerzeugung mittels Photovoltaiktechnologie |
4.1. |
0,10 |
0,01 |
100,00 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
J |
J |
J |
J |
J |
0,01 |
|||||
6.3 Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr |
6.3. |
103,10 |
8,90 |
100,00 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
J |
J |
J |
J |
J |
8,90 |
|||||
6.17. CO2-arme Flughafeninfrastruktur |
6.17. |
0,20 |
0,02 |
100,00 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
J |
J |
J |
J |
J |
J |
J |
0,02 |
E |
||
7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen) |
7.4. |
0,37 |
0,03 |
100,00 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
J |
J |
J |
0,03 |
E |
||||||
7.5 Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieef-fizienz von Gebäuden |
7.5. |
39,22 |
3,38 |
100,00 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
J |
J |
J |
3,38 |
E |
||||||
Capex ökologischer nachhaltiger |
142,99 |
12,34 |
100,00 |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
12,34 |
|||||||||||
A.2 Taxonomiefähige, aber nicht ökologisch nachhaltige Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) |
||||||||||||||||||||
7.1 Neubau |
7.1. |
623,14 |
53,78 |
|||||||||||||||||
7.2 Renovierung bestehender Gebäude |
7.2. |
41,10 |
3,55 |
|||||||||||||||||
7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten |
7.3. |
0,11 |
0,01 |
|||||||||||||||||
7.5 Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieef-fizienz von Gebäuden |
7.5. |
0,36 |
0,03 |
|||||||||||||||||
Capex taxonomiefähiger, aber nicht ökologisch nachhaltiger Tätigkeiten (nicht taxonomiekonforme Tätigkeiten) |
664,71 |
57,37 |
||||||||||||||||||
Summe (A.1 + A.2) |
807,70 |
69,71 |
12,34 |
|||||||||||||||||
B. NICHT TAXONOMIEFÄHIGE TÄTIGKEITEN |
||||||||||||||||||||
Capex nicht taxonomiefähiger Tätigkeiten |
351,00 |
30,29 |
||||||||||||||||||
Summe (A + B) |
1.158,70 |
100,00 |
12,34 |